Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Otto Rautenschlein Landhandel GmbH

§5 Verpackung und Versand

(1)     Die Ware wird in handelsüblicher Weise auf Kosten des Käufers verpackt. Der Käufer hat bei Anlieferung für sofortige Entladung zu sorgen. Angelieferte Paletten und Leihbehältnisse hat er im gebrauchsfähigen Zustand frachtfrei und restentleert innerhalb eines Monats zurückzusenden oder deren Wert zu ersetzen.             
Andere Verpackungen hat er an ein Entsorgungsunternehmen zu verbringen, dessen Adresse die Landhandelsfirma ihm auf Anforderung nennt.

(2)     Der Versand erfolgt auch bei frachtfreier Lieferung auf Gefahr des Käufers. Transportversicherungen schließt die Landhandelsfirma auf Wunsch des Käufers in dem von ihm gewünschten Umfang auf seine Kosten ab.   

(3)     Verluste oder Beschädigungen auf dem Bahntransport sind vom Empfänger bei der Bahn zu reklamieren und vor der Übernahme der Sendung bescheinigen zu lassen.

(4)     Beschädigungen auf dem Transport berechtigen gegenüber der Landhandelsfirma nicht zur Annahmeverweigerung.